Familienrecht

Wir beraten bei der Gestaltung von Eheverträgen und Lebenspartnerschaftsverträgen und allen Fragen im Zusammenhang mit der Ehescheidungen und Auflösung einer Lebenspartnerschaft. Wir vertreten in Scheidungsverfahren und bei Vermögens-auseinandersetzung und Haushaltsaufteilung und in Unterhaltssachen.

sog. Online-Scheidung
Als Service bieten wir die sog. Online-Scheidung an. Voraussetzung ist, dass es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Dabei erfolgt die Übermittlung der Daten entweder per E-Mail, per Post oder per Fax. Ein persönliches Beratungsgespräch, zu dem Sie uns aufsuchen müssten, ist nicht vorgesehen, kann aber selbstverständlich gern erfolgen. Nach Ihren Angaben entwerfen wir den Scheidungsantrag und übersenden Ihnen diesen, damit Sie überprüfen können, ob die Angaben richtig sind. Die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Unterlagen übersenden wir Ihnen ebenfalls. Nach Ihrer Bestätigung, dass die Angaben im Scheidungsantrag richtig sind, reichen wir diesen beim Gericht ein. Den daraufhin vom Gericht angesetzten Scheidungstermin müssen beide Ehegatten wahrnehmen.

Erbrecht

Typische Probleme:

  • Sie wollen ein Testament errichten, jemanden als Erben einsetzen, ein Vermächtnis zuwenden, einen Erbvertrag schließen, eine Enterbung vornehmen.
  • Sie sind aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge Erbe geworden und im unklaren, ob der Nachlass werthaltig oder gar überschuldet ist.
  • Sie sind als Erbe Pflichtteilsansprüchen ausgesetzt oder haben ein Vermächtnis zu erfüllen.
  • Sie sind Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter.
  • Sie wollen zu Lebzeiten Zuwendungen als vorweggenommene Erbfolge tätigen.
  • Die Nachfolge in einem Unternehmen ist zu sichern.

In den nächsten Jahren werden in Deutschland größere Vermögenswerte als je zuvor vererbt werden. Anderseits kann die Erbfolge auch dazu führen, dass der Erbe für Schulden des Erblassers haftet, so dass Gefahr für das eigene Vermögen bestehen kann. Ohne juristische Beratung ist es kaum möglich, solchen Risiken wirksam aus dem Weg zu gehen. Auch die Errichtung eines Testaments sollte juristisch begleitet sein. Allzu leicht kann es geschehen, dass gerade das, was der Verfasser des Testaments bezwecken wollte, so nicht zu erreichen ist. Auch muss sichergestellt sein, dass das Testament im Erbfall nicht „in falsche Hände“ geraten kann.

Unsere Leistungen: Wir beraten bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, insbesondere über Erbeinsetzung, Enterbung, Vermächtnisse, Verfügungen und Zuwendungen auf den Todesfall, Unternehmensnachfolge. Wir vertreten im Verfahren auf Anordnung der Nachlassverwaltung, Erbscheinsverfahren, bei der Erbauseinandersetzung, der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und bei erbrechtlichen Klagen.

Vorsorge

Wir beraten über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen und deren individuelle Gestaltung.


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