Architektenrecht

Architekten bieten wir Beratung bei der Gestaltung und dem Abschluss von Architektenverträgen. Wir beraten und vertreten Architekten bei der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen und bei der Abwehr von Haftungsansprüchen.

Bauherren bieten wir Beratung bei der Gestaltung und dem Abschluss von Architektenverträgen. Wir beraten und vertreten Bauherren bei der Abwehr von Vergütungsansprüchen des Architekten und bei der Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Architekten.

Baurecht

Zum Baurecht gehören praktisch alle Rechtsnormen des privaten und des öffentlichen Rechts, die mit dem Bau einschließlich des Anlagenbaus in Zusammenhang stehen. Dazu gehören sowohl die Rechtsnormen, die für das Verhältnis der am Bau Beteiligten maßgeblich sind, als auch diejenigen, die die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben regeln.

Baurecht für Bauherren:

Wir beraten und vertreten Bauherren bei der Vertragsgestaltung, beim Vertragsschluss, der Vertragsbeendigung, bei der Durchsetzung und der Abwehr von Forderungen, insbesondere bei Streitigkeiten über

  • Sicherheiten
  • Vertragskündigungen
  • Schadenersatzansprüche insbes. wegen Verzugsschäden
  • Vertragsstrafen
  • Abnahmen und Teilabnahmen
  • die Abrechnung von Bauverträgen einschließlich gekündigter Verträge
  • Gewährleistungsansprüche

Führung von Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren und Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren.

Baurecht für am Bau beteiligte Unternehmen:

Wir beraten und vertreten am Bau beteiligte Unternehmen, Architekten und Bauingenieure bei der Vertragsgestaltung, beim Vertragsschluss, der Vertragsbeendigung, bei der Durchsetzung und der Abwehr von Forderungen, insbesondere bei Streitigkeiten über

  • Sicherheiten
  • Bedenkenanzeigen, Behinderungsanzeigen
  • Vertragskündigungen
  • Schadenersatzansprüche insbes. wegen Verzugsschäden
  • Vertragsstrafen
  • Abnahmen und Teilabnahmen
  • die Abrechnung von Bauverträgen einschließlich gekündigter Verträge
  • Gewährleistungsansprüche

Führung von Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren und Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren. Wir beraten und vertreten Unternehmen beim Abschluss von Konsortialverträgen und ARGE-Verträgen und bei Streitigkeiten aus solchen Verträgen.


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